Das Landesgericht Düsseldorf ist in einem Gerichtsurteil im März 2026 zu der Entscheidung gelangt, dass die Korpusform der berühmten Fender Stratocaster zumindest hierzulande, aber auch nach europäischem Urheberrecht, als geschütztes Werk der angewandten Kunst einzuordnen ist. Die Folgen in der Praxis könnten beachtliche Wirkung zeigen.

Worum geht es?
Im Kern ging es bei der Gerichtsverhandlung darum, ob sich die weltweit bekannte Korpusform der Fender Stratocaster von 1954 markenrechtlich schützen lässt. 2009 war der Hersteller in den USA mit einem vergleichbaren Prozess gescheitert, der die Korpusformen von Strat, Tele und des Precision-Basses schützen sollte.
Kaum ein Zweifel besteht daran, dass die Stratocaster durch Leo Fender und seine Mitarbeiter konzipiert und gestaltet wurde und seinerzeit eine eigenständige Form im Gitarrenbau etablierte, die beispiellose Erfolge feierte und zahllose Musiker inspirierte.
Es ist ebenso unstrittig, dass seit dieser Zeit Unmengen von Instrumenten produziert wurden, die sich dieser Korpusform bedienten – dabei aber nur in wenigen Fällen, etwa im Falle Warmoth, dafür Lizenzgebühren entrichteten.
In diesem Prozess wurde gegen den chinesischen Hersteller Yiwu Philharmonic Musical Instruments Co. prozessiert, der entsprechend gestaltete Gitarren über die Plattform AliExpress anbot.

(Bildquelle: Fender)
Was sind die Folgen?
Zunächst einmal verschafft das Urteil dem seit 1946 weltweit bestehenden Hersteller nach eigenen Aussagen eine juristische Grundlage im Umgang mit Mitbewerbern, die die entsprechende Korpusform im europäischen Raum anbieten. Ob sich das in der Praxis als Weg zu Lizenzmodellen, Verboten oder auch nur als prinzipielles juristisches Schwert entpuppt, wird man sehen.
In jedem Fall spricht das Urteil Fender einen Markenschutz für den europäischen Markt zu, der unabhängig vom Produktionsort der Instrumente ist. Für Yiwu Philharmonic Musical Instruments Co. bedeutet das Urteil ein Verbot der Fertigung, des Verkaufs und des Vertriebs der Stratocaster-Korpusform in der Europäischen Union – mit einer Strafe von bis zu 250.000 Euro pro Zuwiderhandlung.
Weiter führt Fender an, dass sich Käufer beim Kauf einer Stratocaster auf die erwartete handwerkliche Ausführung und das historische „Erbe“ verlassen können sollten. Grundsätzlich richtig, wenngleich das Strat-Sortiment von Fender selbst eine immense Bandbreite vom Custom-Shop-Instrument bis hin zum Einsteigerprodukt aus Fernost abdeckt.

(Bildquelle: Fender)
Versöhnliche und strenge Töne
Fender gibt weiter an, dass man die Diversität und „gesunde Konkurrenz“ im Gitarrenmarkt als Folge dieses Urteils nicht einzuengen gedenkt. Gleichzeitig möchte man sich aber klar gegen Plagiate positionieren. Wie genau das in der Praxis aussieht, darf man gespannt beobachten. Wer weiß … vielleicht sprechen wir in einigen Jahren von Lawsuit-EU-Instrumenten?
Weitere Informationen unter: www.fender.com



noizepreacher sagt:
#1 - 12.03.2026 um 17:07 Uhr
trifft das dann auch harley benton oder werden da schon lizenzen entrichtet? desweiteren gibt es ja fast unzählige anbieter die zumindest die korpusform anbieten, sind die alle auch "betroffen"?
GiBaService sagt:
#1.1 - 12.03.2026 um 20:22 Uhr
Das wäre ja tatsächlich mal ein positiver Aspekt dieses Urteils, wenn damit zumindest einige dieser "Harley Benton" gelabelten Gitarrenbau-Verbrechen vom Markt verschwinden würden...
Antwort auf #1 von noizepreacher
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